TNS
BMWi führt Fördermaßnahme "Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Normung und Standardisierung" (TNS) fort
(2010-03-22) Normung ist eine wichtige unterstützende Maßnahme zur beschleunigten Durchsetzung von Innovationen. Mit dem Ziel, eine frühzeitige Berücksichtigung von Normungsaspekten im Forschungsprozess zu verstärken, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) am 17. März 2010 im Bundesanzeiger angekündigt, Vorhaben zum "Transfer von Forschungsergebnissen durch Normung und Standardisierung" (TNS) weiterhin zu fördern.
Die Bundesregierung investiert beträchtliche Ressourcen in die staatliche Forschungsförderung. Während Deutschland dadurch in vielen Forschungsgebieten bereits eine Spitzenstellung einnimmt, muss die Überführung dieser Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte kontinuierlich verbessert werden. Die schnellere Durchsetzung von Innovationen im Markt als Ergebnis einer effizienten und sinnvoll eingesetzten Normung und Standardisierung trägt dazu bei, den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels Normung und Standardisierung
Durchführung von Veranstaltungen, um interessierte Kreise aus Wissenschaft und Wirtschaft frühzeitig hinsichtlich des Normungsbedarfs und des Verwertungspotenzials von Normen und Spezifikationen zu informieren bzw. die Fachvertreter und potentiellen Normanwender in Normungsvorhaben rechtzeitig einzubeziehen
Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw. Forschungsbegleitenden Normung und Standardisierung
Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf Technologiekonvergenz
Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene (aufbauend auf normungsrelevanten Forschungsergebnissen)
Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von Forschungsergebnissen in bereits existierenden sowie neu zu gründenden Normungs- und Standardisierungsgremien unter Berücksichtigung der deutschen Interessen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendungshöhe pro gefördertem Projekt liegt bei maximal 150.000 EUR. Es wird eine Eigenbeteiligung von 30 % bzw. 50 % gefordert.
Die Förderrichtlinie wurde auf der BMWi-Website veröffentlicht.
Das elektronische Antrags-und Angebots-System (easy) finden Sie hier: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html

